Voraussetzungen und Unterlagen
Viele erfolgreiche Fahrlehrer träumen davon, eines Tages eine eigene Fahrschule zu eröffnen. Dies kann Ihnen auf mehreren Wegen gelingen. Doch ob Sie eine Fahrschule eröffnen, die Fahrschule Ihres Chefs übernehmen oder Verantwortlicher Leiter in einer GmbH werden – bevor Sie den Schritt zur Selbstständigkeit wagen, sollten Sie einige wichtige Punkte beachten.
Fahrschulerlaubnis - was wird von Ihnen benötigt?
Die folgenden Schritte sind eine absolute Mindestvoraussetzung, um eine Fahrschulerlaubnis zu erlangen:
- Fahrlehrerschein: Zur Eröffnung einer Fahrschule müssen Sie selbst Fahlehrer sein. Formal bedeutet dies, dass Sie eine amtlich anerkannte Fahrlehrererlaubnis benötigen.
- Berufserfahrung: Natürlich müssen Sie auch eine gewissen Berufspraxis vorweisen. Sie müssen mindestens zwei Jahre als Fahrlehrer beschäftigt gewesen sein und dies nachweisen können.
- Weiterbildung Fahrschulbetriebswirtschaft: Des Weiteren müssen Sie sich im Fachbereich Fahrschulbetriebswirtschaft weiterbilden lassen. In der Weiterbildung lernen Sie die Rechte und Pflichten eines Fahrschulinhabers und die Grundlagen der Betriebswirtschaftslehre. Der Lehrgang besteht aus mindestens 70 Stunden zu 45 Minuten. Tipp: Falls Sie bereits eine betriebswirtschaftliche Ausbildung besitzen, sollten Sie sich mit Ihrer zuständigen Behörde in Verbindung setzen.
- Fahrschulerlaubnis: Haben Sie alles unter den Punkten 1 – 3 zur Fahrschulgründung zusammen, so müssen Sie einen formalen Erlaubnisantrag bei der zuständigen Behörde stellen. Um die Erlaubnis zu erhalten, müssen außerdem einige andere Bedingungen erfüllt sein:
– Sie haben das 25. Lebensjahr vollendet und es liegen keine Tatsachen vor, die Sie für die Führung einer Fahrschule als unzuverlässig erscheinen lassen.
– Es liegen keine Tatsachen vor, welche die Annahme rechtfertigen, dass Sie die Pflichten nach § 29 des Fahrlehrergesetzes nicht erfüllen können.
– Sie haben die erforderlichen Lehrmittel, Unterrichtsräume und der Ausbildungsklasse entsprechende Lehrfahrzeuge zur Verfügung (vor Ort wird die Abnahme Ihrer Unterrichtsräume von der zuständigen Behörde oder einem beauftragten Träger vorgenommen.) - Falls Sie alle obigen Anforderungen erfüllen, stellt Ihnen Ihre zuständige Behörde gegen eine Gebühr eine Fahrschulerlaubnis aus. Wenn Sie die Erlaubnisurkunde erhalten haben, können Sie den Betrieb Ihrer Fahrschule aufnehmen. Der nächste Schritt wäre die formale Gründung. Lesen Sie in unserem nächsten Artikel, welche Rechtsform sich für Sie am besten eignet.
Für einen Antrag zur Gründung einer Fahrschule benötigen Sie also folgende Unterlagen:
Für einen Antrag zur Gründung einer Fahrschule benötigen Sie also folgende Unterlagen:
- amtlich beglaubigte Kopie des Fahrlehrerscheins
- Nachweis Ihrer hauptberuflichen Praxiserfahrung als Fahrlehrer
- Absolvierungsbescheinigung des fahrschulbetriebswirtschaftlichen Lehrgangs
- Erklärung, ob und von welcher Behörde bereits eine Fahrschulerlaubnis erteilt wurde
- Maßstabgerechter Plan der Unterrichtsräume mit Angaben über Ihre Ausstattung
- Erklärung, dass die vorgeschriebenen Lehrmittel zur Verfügung stehen
- Übersicht, inkl. Anzahl und Art, Ihrer Lehrfahrzeuge
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